Die im April 1999 von der IHK Frankfurt vorgenommene Ernennung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für
Behindertengerechtes Planen und Bauen von Alteneinrichtungen
war die erste Bestellung auf dem Gebiet des barrierefreien Bauens von einer IHK in ganz Deutschland.
Der Zusatz "Alteneinrichtungen" in dem Bestellungsgebiet hebt die weit überdurchschnittliche Erfahrung von Lothar Link auf diesem besonders sensiblen Gebiet hervor, die über "normales barrierefreies Bauen" hinausgeht.
Bis heute ist Lothar Link wohl der einzige ö.b.u.v. SV einer IHK, der diesen Zusatz führen durfte.
Im Rahmen der vorgeschriebenen Überprüfungen und der Verlängerungen der Bestellung durch die IHK wurde im April 2006 der Bestellungstitel geändert in
Barrierefreies Planen und Bauen von Alteneinrichtungen
Durch Umzug im Juni 2009 Wechsel zur IHK Gießen- Friedberg Präzisierung des Sachgebietes in
Barrierefreies Planen und Bauen sowie Alteneinrichtungen
Seit 1999 werden Gutachten im Auftrag von Gerichten erstellt; überwiegend für die Prüfung der Angemessenheit von barrierefreien bzw. behindertengerechten Umbauten in Privathäusern. Oder aber Klärung der Frage, wurde das in der LBO geforderte barrierefrei Bauen bei Wohngebäuden auch umgesetzt.
Im privaten Sachverständigenauftrag wurden Gutachten über die Werthaltigkeit von Planungsunterlagen, von barrierefreien bzw. behindertengerechten Umbauten bei Wohnhäusern -oder sogar eines Schlosses- bis hin zur besonderen Bewertung von Baumängeln bei diesen Spezialimmobilien für einen besonderen Bewohnerkreis gefertigt.
2019, nach 20 Jahren, verzichtet Lothar Link aus Altersgründen auf eine erneute Verlängerung der öffentlichen Bestellung.
Private Sachverständigentätigkeiten werden auch weiter erfüllt.
Vorträge, z.B. zu dem Thema: Barriere Freiheit = Vorteil für alle